Gemeindekirchenrat


Aufgabe und Funktion des Gemeindekirchenrates

In jeder Kirchgemeinde gibt es einen Gemeindekirchenrat. Er setzt sich zusammen aus Gemeindegliedern, die ehrenamtlich die Gemeinde, im Zusammenwirken mit den Pfarrern und den anderen Mitarbeitern des Verkündigungsdienstes, leiten. In Kirchengemeinden, die in einem Kirchengemeindeverband/Kirchspiel verbunden sind, wird ein gemeinsamer Gemeindekirchenrat gebildet.

Alle sechs Jahre wird durch eine öffentliche Gemeindewahl der Gemeindekirchenrat neu gewählt. Die nächste Wahl ist im Oktober 2025.

Seine besonderen Aufgaben bestehen darin, im Rahmen der kirchlichen Ordnung dafür verantwortlich zu sein, dass die Kirchengemeinde ihre Aufgaben erfüllt.  Er sorgt dafür, dass die Kirchengemeinde ihren Verpflichtungen nachkommt und ihre Rechte wahrt.

Im Besonderen hat er folgende Aufgaben:

 

  1. Er trifft Entscheidungen über Fragen der Gestaltung der Gottesdienste, der liturgischen Handlungen sowie über die Gottesdienstzeiten.
  2. Er wirkt beim Vollzug der Ordnung des kirchlichen Lebens mit.
  3. Er ist verantwortlich für die Gestaltung des Gemeindelebens in den verschiedenen Arbeitsbereichen.
  4. Er entscheidet über die Nutzung der kirchlichen Gebäude.
  5. Er beauftragt Gemeindeglieder als ehrenamtliche Mitarbeiter und sorgt für ihre persönliche und fachliche Begleitung.
  6. Er nimmt die Rechte der Kirchengemeinde bei der Besetzung der Pfarrstelle wahr.
  7. Er stellt Mitarbeiter der Kirchengemeinde an oder wirkt bei der Anstellung der in der Kirchengemeinde tätigen Mitarbeiter mit. 
  8. Er unterstützt die Mitarbeiter bei der Ausübung ihres Auftrages.
  9. Er verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde und beschließt über den Haushalt.
  10. Er ist dafür verantwortlich, dass die kirchlichen Abgaben erhoben sowie Kollekten gesammelt und ihrem Zweck entsprechend verwendet werden.
  11. Er vertritt die Kirchengemeinde gerichtlich und außergerichtlich.
Gemeinsam mit den Pfarrerinnen und Pfarrern und den anderen Mitarbeitern des Verkündigungsdienstes trägt der Gemeindekirchenrat Verantwortung für die reine Verkündigung des Wortes und die einsetzungsgemäße Feier der Sakramente (Taufe, Abendmahl), unbeschadet der besonderen Verantwortung der mit dem Pfarrdienst Beauftragten. (Kirchenrecht EKM)
Unser Gemeindekirchenrat besteht aus 6 Kirchenältesten, die sich aus den ehemals eigenständigen Gemeinden zusammen setzen. Wir treffen uns in der Regel einmal im Monat zur Gemeindekirchenratssitzung.
Einmal im Jahr informiert der Gemeindekirchenrat auf einer Gemeindeversammlung über die Arbeit des letzten Jahres.

Vorsitzender

 Pfarrer Andreas Tschurn

 

Kirchplatz 1

06237 Leuna

 

Tel: 03461 822776 (mit AB)

Andreas.Tschurn@ekmd.de

 

Sprechzeit

jederzeit nach Vereinbarung

 

Stellvertretende Vorsitzende

Susann Brendler