Mit der kirchlichen Trauung bittet das Paar um Gottes Segen für die Beziehung und das gemeinsame Leben.
Im Traugottesdienst bejaht das Paar seine Entscheidung füreinander vor Gott und der Gemeinde.
Die standesamtliche Trauung ist Voraussetzung für eine evangelische Eheschließung.
"Und der HERR wird seinen Engel mit euch senden und Gnade zu eurer Reise geben."
1. Mose 24,7
In der Ehe zeigen zwei Menschen, dass sie sich entschieden haben, ge-meinsam durchs Leben zu gehen. Dabei lassen sie sich nicht nur auf gute Zeiten ein, sondern wollen auch in Schwierigkeiten einander beistehen. Diese Verantwortung und die Liebe füreinander trägt die Ehe.
Die Bedeutung der evangeli-schen Trauung liegt im Segen, der dem Paar zugesprochen wird. Zudem dient der Trau-gottesdienst dem Dank darüber, dass sich das Brautpaar gefunden hat, dem Hören auf Gottes Wort, das ermutigen und helfen will und dem Feiern der Liebe zwischen zwei Menschen.
Manchmal entscheiden sich Paare erst nach ei-nigen Jahren und Kind/ern zu einer kirchlichen Trau-ung. Die Taufe des eigenen Kindes kann dabei ein Anknüpfungspunkt sein, um Paar und Familie unter den Segen Gottes zu stellen. Ein Gottesdienst, der Taufe und Trauung verbindet, ist bei uns möglich.
Was sind die Voraussetzungen für eine kirchliche Trauung?
Wo melden wir die Trauung an?
Wozu dient das Traugespräch?
Wo finden wir einen Trauspruch?
Kostet eine kirchliche Trauung etwas?
Wir wollen uns ökumenisch trauen lassen. Was müssen wir beachten?
Mein Partner/ Partnerin ist nicht in der Kirche. Was ist zu beachten?
Was sind die Voraussetzungen für eine kirchliche Trauung?
In der evangelischen Kirche können sich alle Christen, die einer evangelischen Kirche angehören, trauen lassen.
Gehört einer der beiden Partner nicht der Kirche an, kann ein sog. „Gottesdienst anlässlich der Eheschließung“ gehalten werden, bei dem um des nichtchristlichen Partners Willen auf das Trauversprechen verzichtet werden kann.
Ist ein Partner katholisch, braucht es ein Dispens vom röm.-kath. Pfarramt (Antrag auf Anerkennung der Trauung). Andererseits kann auch ein katholischer Geistlicher an der Trauung mitwirken.
Die standesamtliche Eheschließung geht der kirchlichen Trauung voraus.
Wo melden wir die Trauung an?
Wenn Sie sich über einen möglichen Termin Ihrer kirchlichen Trauung klar geworden sind, nehmen Sie Kontakt mit unserer Pfarramtssekretärin Amelie Seifert oder unserem Pfarrer Andreas Tschurn auf. Zunächst muss geklärt werden, ob am gewünschten Termin die Kirche noch frei ist. Im Pfarrbüro erhalten Sie dann das Formular für eine Trauanmeldung. Dieses füllen Sie bitte aus und geben es im Pfarrbüro ab.
Der Pfarrer/ die Pfarrerin, der die Trauung gestaltet wird, wird sich mit Ihnen zur Vereinbarung eines Traugespräches in Verbindung setzen.
Wozu dient das Traugespräch?
Vor der Trauung findet mindestens ein Traugespräch statt. In diesem möchte die Pfarrer*in das Traupaar näher kennen lernen, um auch persönliche Erlebnisse in Gottesdienst und Predigt einfließen lassen zu können.
Zudem wird über die Gestaltung des Gottesdienstes, Mitwirkung anderen Beteiligter (Chor, Musiker, Taufzeugen etc.) gesprochen.
Die Ehe als Lebensgemeinschaft und der Wunsch, diese unter den Segen Gottes zu stellen, ist zudem Teil des Gesprächs.
Wo finden wir einen Trauspruch?
Der Trauspruch ist wie eine "biblische Überschrift" über das gemeinsame Leben. Er begleitet das Ehepaar in ihrem Leben und dient zur gegenseitigen Ermutigung und Erinnerung auf dem gemeinsamen Weg.
Sie können den Trauspruch selber, oder in Absprache mit dem Pfarrer / der Pfarrerin aussuchen.
Eine Hilfe dazu finden Sie unter www.trauspruch.de
Kostet eine kirchliche Trauung etwas?
Grundsätzlich nicht. Bei einer Trauung sind Personen im Einsatz, die von der Kirchengemeinde bezahlt werden wie Pfarrer/innen. Dieser Dienst der Kirche ist für die Gemeindemitglieder kostenfrei.
Wenn Sie besondere Wünsche haben, zum Beispiel beim Blumenschmuck oder bei Musikdarbietungen, dann müssen Sie die Mehrkosten selber bezahlen.
Wir wollen uns ökumenisch trauen lassen. Was müssen wir beachten?
Mein Partner/ Partnerin ist nicht in der Kirche. Was ist zu beachten?