Die Taufe ist das sichtbare Zeichen für das „Doppelte Ja“ – das JA Gottes zu den Getauften und das JA der Getauften zu Gott.
Mit ihr wird der Einzelne Teil der christlichen Gemeinschaft und Mitglied der evangelischen Kirche.
Die Taufe ist ein Zeugnis für die Einheit des Leibes Jesu Christi; sie ist allen christlichen Kirchen gemeinsam.
Foto: Albrecht Arnold / Kirchenfenster von Helmuth Uhrig in Hochwang
"Gegenwärtig bin ich der Gemeinschaft der Glaubenden, in der Gemeinschaft der Hoffenden,
in der Gemeinschaft der Liebenden, in der Kirche Jesu Christi."
Bei der Taufe von Kindern versprechen Eltern und Paten, das Kind im christlichen Glauben zu erziehen. Voraussetzung für die Taufe von Kindern ist der Wunsch der Eltern oder der Wunsch des Kindes selbst und das Einverständnis der Eltern. Die Eltern müssen nicht in der Kirche sein. Jedoch müssen mindestens zwei Taufpaten benannt werden, die Mitglied einer christ-lichen Kirche sind (davon mindestens ein Taufpate/In Mitglied in einer evangelischen Kirche).
Bei der Taufe von Erwachsenen geht in der Regel ein oder auch mehrere Gespräche zwischen Pfarrer und Täufling voraus, in denen Fragen gestellt werden können, christliche Inhalte zur Sprache kommen und der Taufgottesdienst gemeinsam gestal-tet wird. Paten brauchen die erwach-senen Täuflinge nicht.
Paten oder Patinnen sind Zeugen des vollzogenen Taufrituals, Helfer über das Hineinwachsen des Kindes in Liebe und Gemeinschaft und mitverantwortlich dem Kind den christlichen Glauben nahe zu bringen. Mit Verständnis, mit Güte und Ernst wollen sie dem Kind nahe sein und sich bemühen, ihm in Glaube und Liebe zu helfen und ihm als Freund oder Freundin im Leben beizustehen.
Das Patenamt ist ein offizielles kirchliches Amt, daher kann es nur von Kirchenmitgliedern übernommen werden.
In unseren Gemeinden werden die Taufen in der Regel im Gemeindegottesdienst gefeiert, um sichtbar und erfahrbar zu machen, dieser Mensch wir in unsere Gemeinde aufgenommen.
Ich möchte mein Kind / mich taufen lassen.
Was muss ich tun?
Wozu dient das Taufgespräch?
Wo finde ich einen Taufspruch?
Wer kann Taufpate / Taufpatin sein?
Welche Aufgabe hat ein Taufpate / eine Taufpatin?
Müssen wir als Eltern in der Kirche sein, um unser Kind taufen lassen zu können?
Was muss ich tun?
Die Taufe wird in der Regel in der Kirchgemeinde gefeiert, in welcher der Täufling seinen ersten Wohnsitz hat. Um eine Taufe bei uns anzumelden, wenden Sie sich bitte an unsere Pfarramtssekretärin Amelie Seifert (pfarramt.leuna@ekmd.de , 03461-822935) oder an unseren Pfarrer Andreas Tschurn (andreas.tschurn@ekmd.de , 03461-822776). Sie erhalten im Pfarrbüro ein Formular zur Taufanmeldung. Dieses ist von Ihnen auszufüllen und eine Geburtsurkunde beizulegen. In einem persönlichen Gespräch mit dem Pfarrer wird dann noch genaueres zur Taufe besprochen.
Gehören Sie zu einer anderen Kirchgemeinde, wollen aber hier in Leuna ihre Taufe feiern, benötigen Sie von Ihrem Pfarramt eine "Dimissoriale" - eine Art Überweisungsschein.
Wozu dient das Taufgespräch?
Im Taufgespräch können Ort und Zeit für die Taufe geklärt, die Tauffeier besprochen und der Taufspruch ausgewählt werden. Es geht auch darum, mit Ihnen über die Bedeutung der Taufe zu sprechen und mit Ihnen ins Gespräch zu kommen. Am Taufgespräch nehmen in der Regel die Eltern teil, gerne auch die Paten.
Wo finden wir einen Taufspruch?
Der Taufspruch ist ein biblisches Wort, das Sie Ihrem Kind mit auf den Lebensweg geben wollen. Sie können den Taufspruch selbst aussuchen oder in Rücksprache mit der Pfarrerin auswählen. Unter www.taufspruch.de können Sie sich eine Auswahl an Taufsprüchen anschauen.
Wer kann Taufpate / Taufpatin werden?
Das Patenamt ist ein kirchliches Amt. Alle getauften und konfirmierten evangelischen Kirchenmitglieder und diejenigen, die einer anderen christlichen Kirche angehören, können das Patenamt übernehmen. Welche anderen christlichen Kirchen die evangelische Kirche anerkennt, sind in der „Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen“ aufgeführt. Mindestens ein Pate sollte Mitglied der evangelischen Kirche sein.
Kommt der Pate/die Patin nicht aus der Kirchengemeinde des Täuflings, muss er/sie eine Patenbescheinigung vorlegen. Das ist der Nachweis darüber, dass der Pate / die Patin Mitglied seiner / ihrer Kirche ist und berechtigt ist, das Patenamt zu übernehmen. Die Patenbescheinigung wird vom Pfarramt Ihrer Gemeinde ausgestellt. Bei der Taufe Ihres Patenkindes erhalten Sie eine Patenurkunde.
Nichtkirchliche haben die Möglichkeit sich als Taufzeuge an der Zeremonie und als Lebensbegleiter zu beteiligen. Sie werden im Gottesdienst in gleicher Art und Weise wie Paten bedacht und können eine Taufzeugenbescheinigung erhalten.
Welche Aufgabe hat ein Taufpate / eine Taufpatin?
Wer Pate/ Patin wird, übernimmt Verantwortung. Die Eltern stellen den Paten/die Patin in ein besonderes Verhältnis zu ihrem Kind. Sie sollen Anteil nehmen am Geschick des Kindes und es auf seinem Lebensweg begleiten.
Zur Übernahme der Patenschaft als kirchliches Amt gehört die Bereitschaft, dem Kind den christlichen Glauben näher zu bringen. Dazu gehören die Vermittlung christlicher Werte, Begegnungen und Gebet mit und für das Patenkind.
Viele Eltern verbinden mit der Patenschaft den Wunsch, dass der Pate/die Patin im Falle ihres Todes an ihrer statt für die minderjährigen Kinder sorgt. Das Patenamt beinhaltet nicht als solches das Recht oder die Pflicht zur Übernahme der sogenannten Vormundschaft. Vielmehr regelt das Vormundschaftsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dass Eltern allein durch letztwillige Verfügung, also durch Testament oder Erbvertrag, einen Vormund rechtlich verbindlich benennen können.
Müssen wir als Eltern in der Kirche sein, um unser Kind taufen lassen zu können?
Wenn Kinder ihren Glauben selbst formulieren können und um die Taufe bitten, ist die Mitgliedschaft der Eltern in der Kirche nicht notwendig. Die Eltern müssen jedoch ihr Einverständnis geben.
Ist nur ein Elternteil in der Kirche und möchte, dass das Kind getauft wird ist auch dies (im Einverständnis mit allen Sorgeberechtigten) möglich.